alsoo...ich weiß es jetzt...
nur wie kann man die "Arten und Anwendungen" erklären?
dass steht nicht im text...
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alsoo...ich weiß es jetzt...
nur wie kann man die "Arten und Anwendungen" erklären?
dass steht nicht im text...
Beiträge: | 17 |
Registriert am: | 13.01.2011 |
Also hat das erwachsene strafrecht einen bestimmten vordergrung ? oder nur das jugenstrafgericht ??
Beiträge: | 54 |
Registriert am: | 13.01.2011 |
@Jaci: Bei den Erwachsenen geht es um die Strafe als Sühne (= Strafe)
@Larissa: Die Arten ergeben sich aus a)- d) (siehe Blatt); was du mit "Anwendungen" meinst, verstehe ich nicht
Die Aufgabe 6 fordert ja auch nur die Nennung des Zuchtmittels, also z.B. "Auflage", und deren Erklärung, also z.B. "Eine Auflage ist eine vom Gericht auferlegte Pflicht, wie z.B. die Ableistung von Arbeitsstunden. Eine Nichterfüllung zieht die nächste Verhandlung nach sich."
Beiträge: | 308 |
Registriert am: | 07.01.2011 |
also muss man dann als unterschied schrieben: (ziehlsetztnung)
das erwachsenestrafrecht bestraft die erwachsenen als sühne..
und das jugendstrafgesetz mit dem vordergrund vom erziehungsgedanken..
?
Beiträge: | 54 |
Registriert am: | 13.01.2011 |
und kann man auch bei auflage schreiben :
auflagen sind verschärfte verwarnungen in form einer möglichst tatbezogener sühnenleistung.
zu den auflagen zählen: die wiedergutmachung, die entschuldigung, erbringung von arbeitsleistungen und zahlung eines geldbetrages.
..
??
Beiträge: | 54 |
Registriert am: | 13.01.2011 |
Verwarnung und Auflage haben nichts miteinander zu tun, außer dass es beides Zuchtmittel sind; die Beispiele für die Auflagen sind richtig
Beiträge: | 308 |
Registriert am: | 07.01.2011 |
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